FÜNFTER TITEL
Anhang und Lagebericht
Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
. Im Anhang sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die darauf angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden so zu erläutern, daß ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird.
Insbesondere sind anzugeben:
1. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; diese sind zu begründen und ihr Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen;
2. bei Inanspruchnahme von der insgesamt nach dieser Bestimmung aktivierte Betrag;
3. die Gründe für die gewählte Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode gemäß letzter Satz;
4. bei Inanspruchnahme von der im Geschäftsjahr und der insgesamt über die Herstellungskosten hinaus angesetzte Betrag.
Beachte: Bezugszeitraum: Z 1, 2 und 4 sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. 6. 1996 beginnen; vgl. Art. XVII Abs. 2 EU-GesRÄG, BGBl. Nr. 304/1996.
