Der Stadtgemeinde Graz werden sämtliche Aufgaben der Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren für den Bereich der Landeshauptstadt Graz übertragen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 17/1982
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 35 Abs.3 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl.Nr.86, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
