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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 17/1982

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 35 Abs.3 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl.Nr.86, wird verordnet:

Der Stadtgemeinde Graz werden sämtliche Aufgaben der Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren für den Bereich der Landeshauptstadt Graz übertragen.

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.