*)
Die bis 3 gelten nicht für die Bestimmung von Baugrundlagen und die Erlassung von Verordnungen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2018
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die bis 3 gelten nicht für die Bestimmung von Baugrundlagen und die Erlassung von Verordnungen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2018