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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 22/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Verwaltungsgemeinschaften Mannersdorf-Oberloisdorf und Schachendorf-Schandorf wird gemäß § 51 Absatz 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 55/1992, verordnet:

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 51/1991, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Verwaltungsgemeinschaften Mannersdorf-Oberloisdorf und Schachendorf-Schandorf der Landesregierung übertragen:

1) Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten;

2) die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug auf die Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.

Diese Verordnung tritt am 1. April 1996 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.