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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 39/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinden Krensdorf und Sigleß wird gemäß § 51 Abs. 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr.  25/1997, verordnet:

Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 19, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr.  16/1998, mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 und 3 wird für die Gemeinden Krensdorf und Sigleß auf die Landesregierung übertragen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1998 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.