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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 85/2000

Als Landesstraße II. Ordnung wird unter der Bezeichnung L 264 Stubachtal Landesstraße die in der Gemeinde Uttendorf gelegene Gemeindestraße vom südlichen Ende der Salzachbrücke bis zum Ortsteil Schneiderau in einer Länge von 9,687 km übernommen.

Außer der Erfüllung der im § 22 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972 bestimmten Leistungspflicht hat die Gemeinde Uttendorf während eines Zeitraumes von fünf Jahren einen Betrag von 25 % des durchschnittlichen Bruttogehaltes eines Straßenwärters je angefangenen Kilometer des übernommenen Straßenabschnitts an das Land zu entrichten. Der Erhaltungsbeitrag wird zur Hälfte jeweils zum 1. März und 1. September fällig.

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.