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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 4/1997

Als Landesstraße II. Ordnung wird unter der Bezeichnung "L 271 Großglockner Landesstraße" der von der B 311 - Pinzgauer Straße beim Knoten Pichl abzweigende Teil der Großglocknerstraße bis zur Kapelle Embach in einer Länge von 9,35 km übernommen.

Die Großglockner Hochalpenstraße Aktiengesellschaft hat durch fünf Jahre jährlich einen Beitrag von 25 % des durchschnittlichen Bruttogehaltes eines Straßenwärters je übernommenen Straßenkilometer als Erhaltungsbeitrag an das Land zu entrichten. Der Erhaltungsbeitrag wird zur Hälfte jeweils zum 1. März und 1. September fällig.

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.