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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 33/1999

Als Landesstraße II. Ordnung werden übernommen:

1. als Teil der L 262 Prebersee Landesstraße die in der Marktgemeinde Tamsweg gelegene Gemeindestraße von der Ortschaft Haiden bis zum Beginn des Landschaftsschutzgebietes Prebersee in einer Länge von 4,234 km;

2. als Teil der L 267 Bundschuh Landesstraße die in der Gemeinde Thomatal gelegene Gemeindestraße vom Hochofen in Bundschuh bis zur Landesgrenze Kärnten in einer Länge von 9,915 km.

Außer der Erfüllung der im § 22 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972 bestimmten Leistungspflicht haben die Marktgemeinde Tamsweg und die Gemeinde Thomatal während eines Zeitraumes von fünf Jahren einen Betrag von 25 % des durchschnittlichen Bruttogehaltes eines Straßenwärters je angefangenen Kilometer der unter bzw Z 2 genannten Straßen an das Land zu entrichten. Der Erhaltungsbeitrag wird zur Hälfte jeweils zum 1. März und 1. September fällig.

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.