Aufhebung
Das Landesgesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, LGBl. Nr. 6/2013, wird aufgehoben.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 21/2015
Der Landtag hat beschlossen:
Aufhebung
Das Landesgesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, LGBl. Nr. 6/2013, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.