Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ARTIKEL VIII

(Struktur der ITSO)

Die ITSO hat folgende Organe:

a) die Versammlung der Vertragsparteien; und

b) ein geschäftsführendes Organ unter Leitung des Generaldirektors, das der Versammlung der Vertragsparteien gegenüber verantwortlich ist.