Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel XL

Das vorliegende Übereinkommen wird in französischer Sprache in einem einzigen Original abgefaßt, das im Staatsarchiv der Französischen Republik hinterlegt wird; die Französische Regierung wird davon beglaubigte Abschriften den Signatarstaaten und den beigetretenen Staaten aushändigen.