Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel III

Die Organisation umfaßt:

eine Internationale Konferenz für das gesetzliche Meßwesen,

ein Internationales Komitee für das gesetzliche Meßwesen,

ein Internationales Büro für das gesetzliche Meßwesen,

gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: