Artikel III
Die Organisation umfaßt:
eine Internationale Konferenz für das gesetzliche Meßwesen,
ein Internationales Komitee für das gesetzliche Meßwesen,
ein Internationales Büro für das gesetzliche Meßwesen,
gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel III
Die Organisation umfaßt:
eine Internationale Konferenz für das gesetzliche Meßwesen,
ein Internationales Komitee für das gesetzliche Meßwesen,
ein Internationales Büro für das gesetzliche Meßwesen,
gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: