Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang 1

Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten und Bremsleuchten: Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung dieser Leuchten *)

In allen Fällen betragen die lotrechten Mindestwinkel der räumlichen Lichtverteilung ausgehend von der Waagerechten 15° nach oben und 15° nach unten.

Abbildung aus dem RIS-Dokument

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*) Die in den Zeichnungen angegebenen Winkel entsprechen Geräten, die auf der redeten Seite des Fahrzeugs angebracht werden. Die Pfeile In diesen Zeichnungen zeigen nach vorn.