Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang 5

Lichtfarbe

Farbwertanteile

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Zur Feststellung dieser Farbmerkmale ist eine Lichtquelle der Farbtemperatur von 2854° K entsprechend Normlichtart A der Internationalen Beleuchtungskommission (C1E) zu verwenden.

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*) Gelb im Sinne des Artikels 15, Absatz 2 des Abkommens über den Straßenverkehr von 1949.