Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anhang 1

Gruppen der Fahrtrichtungsanzeiger: Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung der Fahrtrichtungsanzeiger dieser Gruppen *)

In allen Fällen betragen die lotrechten Mindestwinkel der räumlichen Lichtverteilung der Fahrtrichtungsanzeiger ausgehend von der Waagerechten 15° nach oben und 15° nach unten.

Waagerechte Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung:

Gruppe 1:

Vordere Fahrtrichtungsanzeiger

Abbildung aus dem RIS-Dokument

____________________

*) Die in den Zeichnungen angegebenen Winkel entsprechen Geräten. die auf der rechten Seite des Fahrzeuges angebracht werden. Die Pfeile in diesen Skizzen zeigen nach vorn.

Gruppe 2a:

Hintere Fahrtrichtungsanzeiger für einen Lichtstärkepegel

Gruppe 2b:

Hintere Fahrtrichtungsanzeiger für zwei Lichtstärkepegel

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Gruppe 3:

Vorn-seitlich angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die nur mit Fahrtrichtungsanzeigern dieser Gruppe ausgerüstet werden

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Gruppe 4:

Vorn-seitlich angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die außerdem mit Fahrtrichtungsanzeigern der Gruppen 2a oder 2b ausgerüstet werden

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Gruppe 5:

Seitliche zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die außerdem mit Fahrtrichtungsanzeigern der Gruppe 1 und 2a oder 2b ausgerüstet werden

Abbildung aus dem RIS-Dokument