Abschnitt X
Durchführungsmechanismen
Artikel X.1
Die folgenden Gremien überwachen, fördern und erleichtern die Durchführung des Übereinkommens:
a) der Ausschuß für das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region;
b) das europäische Netzwerk nationaler Informationszentren über akademische Anerkennung und Mobilität (ENIC-Netzwerk), das durch Beschluß des Ministerkomitees des Europarats vom 9. Juni 1994 und des UNESCO-Regionalausschusses für Europa vom 18. Juni 1994 errichtet wurde.
