Nach Mitteilung der Niederländischen Botschaft in Wien hat die Dominikanische Republik das Übereinkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz) vom 18. Oktober 1907, RGBl. Nr. 177/1913, am 9. Juli 1958 ratifiziert.
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Stammfassung: BGBl. Nr. 207/1958
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BGBl. Nr. 207/1958 · Stammfassung
Fassungen ab: 20.09.1958
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 207/1958 ↗
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