Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT I

. Wasser, das in Wien aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen abgegeben wird, sowie die Bereitstellung von Wasserzählern unterliegen nach Maßgabe des Abschnittes II einer Abgabe (Umweltabgabe auf Wasser).