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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 91/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 14 und 45 Abs. 4, 7 und 11 sowie § 46 Abs. 2 und 5 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 - Bgld. TG 2014, LGBl. Nr. 63/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2016, wird verordnet:

(1) Für die Gemeinden Antau, Baumgarten, Draßburg, Forchtenstein, Hirm, Loipersbach im Burgenland, Marz, Mattersburg, Neudörfl, Neufeld an der Leitha, Pöttelsdorf, Pöttsching, Rohrbach bei Mattersburg, Schattendorf, Sigleß, Steinbrunn, Wiesen und Zemendorf-Stöttera wird ein Tourismusverband errichtet.

(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Region Rosalia-Neufelder Seenplatte“. Er hat seinen Sitz in Mattersburg.

Die örtlichen Tourismusverbände in den Gemeinden Forchtenstein, Marz, Mattersburg, Neudörfl, Neufeld an der Leitha, Pöttelsdorf, Pöttsching, Schattendorf, Sigleß, Steinbrunn und Wiesen werden aufgelöst.

Der Regionalverband Region Rosalia wird aufgelöst.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.