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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 66/2015

Änderung

LGBl. Nr. 89/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Z 1, § 45 Abs. 7, 8 und 11 und § 46 Abs. 5 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 - Bgld. TG 2014, LGBl. Nr. 63/2014, wird verordnet:

(1) Für die Stadtgemeinde Jennersdorf und die Gemeinden Deutsch Kaltenbrunn, Eltendorf, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Königsdorf, Minihof-Liebau, Mogersdorf, Mühlgraben, Neuhaus am Klausenbach, Rudersdorf, Sankt Martin an der Raab und Weichselbaum wird ein Tourismusverband errichtet.

(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Jennersdorf“.

(1) Der örtliche Tourismusverband Jennersdorf wird aufgelöst.

(2) Die örtlichen Tourismusverbände in den Gemeinden Eltendorf, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Königsdorf, Minihof-Liebau, Mogersdorf, Mühlgraben, Neuhaus am Klausenbach, Rudersdorf, Sankt Martin an der Raab und Weichselbaum werden aufgelöst.

Der Regionalverband Bezirk Jennersdorf wird aufgelöst.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) und in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 89/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.