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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 68/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Z 3 und § 45 Abs. 7, 8 und 11 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 - Bgld. TG 2014, LGBl. Nr. 63/2014, wird verordnet:

(1) Für jede der nachstehend angeführten Gemeinden wird jeweils ein Tourismusverband errichtet:

1. Gols

2. Jois

3. Oggau am Neusiedler See

4. Purbach am Neusiedler See

5. Weiden am See

(2) Die Tourismusverbände führen die Bezeichnungen:

1. Zu Abs. 1 Z 1: Tourismusverband Gols

2. Zu Abs. 1 Z 2: Tourismusverband Jois

3. Zu Abs. 1 Z 3: Tourismusverband Oggau am Neusiedler See

4. Zu Abs. 1 Z 4: Tourismusverband Purbach am Neusiedler See

5. Zu Abs. 1 Z 5: Tourismusverband Weiden am See

Die örtlichen Tourismusverbände in den Gemeinden Gols, Jois, Oggau am Neusiedler See, Purbach am See und Weiden am See werden aufgelöst.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.