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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 90/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 14 und 45 Abs. 4, 7 und 11 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 - Bgld. TG 2014, LGBl. Nr. 63/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2016, wird verordnet:

(1) Für die Gemeinden Eisenstadt, Großhöflein, Hornstein, Klingenbach, Leithaprodersdorf, Loretto, Oslip, Siegendorf, Wimpassing und Zillingtal wird ein Tourismusverband errichtet.

(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Eisenstadt Leithaland“. Er hat seinen Sitz in Eisenstadt.

Die örtlichen Tourismusverbände in den Gemeinden Eisenstadt, Hornstein, Leithaprodersdorf, Loretto, Siegendorf, Wimpassing und Zillingtal werden aufgelöst.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.