Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgabenübertragung

. Im Sinne dieser Verordnung nimmt die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft im Bereich der technischen Unterwegskontrollen Aufgaben

1. der Kontaktstelle (),

2. des Berichts- und Informationswesen () und

3. der Qualitätssicherung ()

wahr.