Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begriffsbestimmungen

Im Sinn dieser Verordnung gelten als

a) eigene Zuchtpopulation eines anerkannten Zuchtverbandes bzw. Zuchtunternehmens: die in ihrem Zuchtbuch bzw. Zuchtregister eingetragenen oder vermerkten bzw. registrierten Tiere,

b) Nichtzuchttiere: Tiere nach , die keine Zuchttiere sind,

c) Prüfeinsatz: die Erzeugung einer begrenzten Anzahl von Nachkommen zum Zweck der anschließenden Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung.