Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. Unterabschnitt

Ausbildungseinrichtungen

Befugnis

Ausbildungslehrgänge dürfen nur in Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Rechtsträger über die erforderliche Ausbildungsbewilligung nach verfügt.