2. Unterabschnitt
Ausbildungseinrichtungen
Befugnis
Ausbildungslehrgänge dürfen nur in Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Rechtsträger über die erforderliche Ausbildungsbewilligung nach verfügt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Unterabschnitt
Ausbildungseinrichtungen
Befugnis
Ausbildungslehrgänge dürfen nur in Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Rechtsträger über die erforderliche Ausbildungsbewilligung nach verfügt.