Trennung
Die Gemeinde Sigleß wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 30/1997
Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1995, LGBl. Nr. 6/1996, wird verordnet:
Trennung
Die Gemeinde Sigleß wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1)Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Krensdorf
- Sigleß
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Krensdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Krensdorf, jenes der neuen Gemeinde Sigleß das Gebiet der Katastralgemeinde Sigleß
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sigleß am 20. März 1997 und 29. April 1997 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.