Trennung
Die Gemeinde Siegendorf im Burgenland wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 90/1991
Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
Trennung
Die Gemeinde Siegendorf im Burgenland wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Siegendorf
- Zagersdorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Siegendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Siegendorf, jenes der neuen Gemeinde Zagersdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Zagersdorf.
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Siegendorf im Burgenland am 12. Juli 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.