Trennung
Die Gemeinde Pöttelsdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 68/1990
Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
Trennung
Die Gemeinde Pöttelsdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Pöttelsdorf
- Zemendorf-Stöttera
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Pöttelsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Pöttelsdorf, jenes der neuen Gemeinde Zemendorf-Stöttera das Gebiet der Katastralgemeinde Zemendorf und Stöttera.
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Pöttelsdorf am 7. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.