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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 83/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

Trennung

Die Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Piringsdorf

- Unterrabnitz-Schwendgraben

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Piringsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Piringsdorf, jenes der neuen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben das Gebiet der Katastralgemeinden Unterrabnitz und Schwendgraben.

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz am 10 Juli 1990 und 26. November 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.