Trennung
Die Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 83/1990
Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
Trennung
Die Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Piringsdorf
- Unterrabnitz-Schwendgraben
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Piringsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Piringsdorf, jenes der neuen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben das Gebiet der Katastralgemeinden Unterrabnitz und Schwendgraben.
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz am 10 Juli 1990 und 26. November 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.