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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 75/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

Trennung

Die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Hackerberg

- Ollersdorf im Burgenland

- Wörterberg

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Hackerberg umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Hackerberg, jenes der neuen Gemeinde Ollersdorf im Burgenland das Gebiet der Katastralgemeinde Ollersdorf und jenes der neuen Gemeinde Wörterberg das Gebiet der Katastralgemeinde Wörterberg.

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Ollersdorf im Burgenland am 12. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.