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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 68/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1992, LGBl. Nr. 55 wird verordnet:

Trennung

Die Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Mannersdorf an der Rabnitz

- Oberloisdorf

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Klostermarienberg, Mannersdorf an der Rabnitz, Rattersdorf-Liebing und Unterloisdorf, jenes der neuen Gemeinde Oberloisdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Oberloisdorf.

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Mannersdorf an der Rabnitz am 27. Juni 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.