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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 82/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

Trennung

Die Gemeinde Kaisersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Kaisersdorf

- Weingraben

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Kaisersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Kaisersdorf, jenes der neuen Gemeinde Weingraben das Gebiet der Katastralgemeinde Weingraben.

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Kaisersdorf am 27. Oktober 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.