Trennung
Die Gemeinde Großpetersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 99/1991
Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
Trennung
Die Gemeinde Großpetersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Großpetersdorf
- Jabing
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Großpetersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Großpetersdorf, Kleinpetersdorf, Kleinzicken, Miedlingsdorf und Welgersdorf, jenes der neuen Gemeinde Jabing das Gebiet der Katastralgemeinde Jabing.
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Großpetersdorf am 5. Oktober 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.