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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 54/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der , 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

Trennung

Die Gemeinde Gattendorf-Neudorf wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Gattendorf

- Neudorf

- Potzneusiedl

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Gattendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Gattendorf, jenes der neuen Gemeinde Neudorf das Gebiet der Katastralgemeinde Neudorf bei Parndorf und jenes der neuen Gemeinde Potzneusiedl das Gebiet der Katastralgemeinde Potzneusiedl.

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Gemeinde Gattendorf-Neudorf am 10. Juli 1989 beschlossene vollständige Übereinkommen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.