Gebühren
. Gebühren gemäß der und 10a Abs. 7 fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenGebühren
. Gebühren gemäß der und 10a Abs. 7 fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu.