Gebühren
. Gebühren gemäß der und 10a Abs. 7 Z 1 fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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. Gebühren gemäß der und 10a Abs. 7 Z 1 fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu.