Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge

. Tritt der Verbraucher gemäß  ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.