Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge
. Tritt der Verbraucher gemäß ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.
