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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 84/2004

Änderung

LGBl. Nr. 33/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 12 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997, LGBl. Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 50/2004, wird verordnet:

Das Naturschutzgebiet Tiroler Lech wird zum Naturpark erklärt.

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2004 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.