Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Beschränkungen der Verfügungsfreiheit des Eigenthümers.

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(Anm.: Die bis 14 sehen Beschränkungen der Verfügungsfreiheit des Eigentümers eines „geschlossenen Hofes“ vor. Diese Bestimmungen sind in Gesetzgebung und Vollziehung gemäß , BGBl. Nr. 1/1930, Landessache.)