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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 31/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß über die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat), LGBl. Nr. 98/2008, tritt für das Land Oberösterreich am 20. Februar 2009 und für das Land Kärnten am 19. März 2009 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.