Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ANHANG F

Sachkundenachweis gemäß Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

1. Angaben zur befähigten Person

  1. 1.1.

    Nachname:

 

  1. 1.2.

    Vorname:

 

  1. 1.3.

    Geburtsdatum:

  1. 1.4.

    Geburtsland und

         Geburtsort:

 

  1. 1.5.

    Staatsangehörigkeit:

2. Nummer des Sachkundenachweises:

2.1. Befristung (Art. 21.5):       O nein      O ja, bis……………………………

 

  1. 2.2.

    Gültigkeit für Tierart:

O Rinder             O Schafe             O Ziegen             O Schweine             O Geflügel

O Kaninchen und Hasen                    O Einhufer           O Farmwild und Bisons

 

  1. 2.3.

    Gültigkeit für Tätigkeiten:

     O Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung

     O Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung

     O Betäubung von Tieren                 O Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung

     O Einhängen und Hochziehen lebender Tiere

     O Entblutung lebender Tiere

Gültigkeit eingeschränkt auf folgende Betäubungsverfahren (Verfahren gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 angeben):*

 

3. ausstellende Behörde

  1. 3.1.

    Name und Anschrift der ausstellenden Stelle:

  1. 3.2.

    Telefon

 

  1. 3.3.

    Fax

  1. 3.4.

    E-Mail

  1. 3.5.

    Datum

 

  1. 3.6.

    Ort

  1. 3.7.

    Amtssiegel

  1. 3.8.

    Name und Unterschrift:

 

*  hier kann erforderlichenfalls eine Einschränkung der Gültigkeit auf ein oder mehrere spezifische Verfahren, wie z. B. die Verwendung einer Feuerwaffe zum Schießen von Farmwild eingetragen werden