Lehrgang zur Ausführung der Thanatopraxie
1. Durch den Lehrgang sollen die für die Ausführung der Thanatopraxie notwendigen und einschlägigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden.
2. Der Lehrgang ist vom Anbieter in seiner Gesamtheit als theoretischer und praktischer Teil zu organisieren.
3. Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl an Lehrstunden zu erstrecken:
Gegenstand Mindestanzahl an Lehrstunden 1. Theoretische Ausbildung 1.1. Anatomie 40 1.2. Arbeitsmedizin 3 1.3. Instrumenten- und Warenkunde 10 1.4. Chemikalienkunde 6 1.5. Grundlagen der Pathologie 10 1.6. Ethik, religiöse und trauerpsychologische Aspekte 6 1.7. Techniken der Thanatopraxie 30 1.8. Hygiene und Mikrobiologie 10 1.9. Anfertigen von Totenmasken 8 1.10. Rechtskunde 16 1.11. Geschichte der Thanatopraxie 3 2. Praktische Ausbildung 2.1. Thanatopraktische Durchführung / thanatopraktische Eingriffe 40 2.2. Anfertigen von Totenmasken 24 2.3. Optisch - ästhetische Rekonstruktion 24