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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 8201/20-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Dezember 2010, , die Verordnung der Marktgemeinde Maria Enzersdorf, Beschluss des Gemeinderates vom 4. Mai 1973, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 21. November 1973, Z II/2-3970/1973, und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 13. bis 27. Dezember 1973, soweit sie Festlegungen für die westlichste Grundparzelle in dem von im Westen vom Höhenweg, im Norden von der F. von Erlach Gasse, im Süden von der Giesshübler Straße und im Osten von der F. G. Waldmüller Gasse umgrenzten Gebiet, trifft, als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 27. Dezember 2010 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.