Die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 27. November 1980, BGBl. Nr. 542, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs, Biberbach und Seitenstetten wird von km 2,35 bis km 13,90 aufgehoben.
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Stammfassung: BGBl. II Nr. 293/2000
Änderungen & Kundmachungen
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BGBl. II Nr. 293/2000 · Stammfassung
Fassungen ab: 13.09.2000
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. II Nr. 293/2000 ↗
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