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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 153/2000

Die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1974, BGBl. Nr. 348, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 144 Gmundener Straße wird von km 5,37 bis km 8,50 und von km 9,80 bis km 12,40 ebenso wie die Verlängerung der B 135 Gallspacher Straße um 70 m im Bereich der Gemeinden Roitham und Laakirchen aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 153/2000 · Stammfassung

Fassungen ab: 31.05.2000

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 153/2000

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