Die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West wurde mit Wirkung vom 20. August 1997 in die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-Süd und die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West geteilt, wobei die neue Gemeinde Salzburg-Süd aus dem östlichen Teil des bisherigen Gemeindegebietes gebildet wird. Gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evanglischen Kirche genießen beide Gemeinden die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 297/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 297/1997 · Stammfassung
Fassungen ab: 10.10.1997
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. II Nr. 297/1997 ↗
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