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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 104/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4a Abs. 5 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 13/2024, wird verordnet:
. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 104/2024 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.01.2024
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. II Nr. 104/2024 ↗
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