Geltung der übrigen Bestimmungen
. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für Mitteilungen nach mit der Maßgabe, dass nicht anwendbar ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltung der übrigen Bestimmungen
. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für Mitteilungen nach mit der Maßgabe, dass nicht anwendbar ist.