Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendungskontrolle von ARF- und KSF-Leistungen

. Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, personenbezogene Daten und Auswertungen über ARF- und KSF-Leistungen an Organe der Europäischen Union zu Kontrollzwecken zu übermitteln.