Verwendungskontrolle von ARF- und KSF-Leistungen
. Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, personenbezogene Daten und Auswertungen über ARF- und KSF-Leistungen an Organe der Europäischen Union zu Kontrollzwecken zu übermitteln.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwendungskontrolle von ARF- und KSF-Leistungen
. Der Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, personenbezogene Daten und Auswertungen über ARF- und KSF-Leistungen an Organe der Europäischen Union zu Kontrollzwecken zu übermitteln.