ARF- und KSF-Leistungsarten
. Zusätzlich zu den Leistungsarten des werden folgende Leistungsarten eingeführt:
1. Gelddarlehen;
2. Aufwand für sonstige Geldzuwendungen, soweit sie nicht Förderungen gemäß sind;
3. übernommene Haftungen in Form von Bürgschaften und Garantien;
4. nicht in genannte Sachleistungen;
5. Beschaffungsvorgänge;
6. übrige Leistungen, die entweder aus ARF- oder KSF-Mitteln finanziert werden;
7. Maßnahmen, die nicht unter oder Z 1 bis 6 fallen, aber Teil des nationalen Aufbau- und Resilienzplans oder Klima-Sozialplans sind.
